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Dienstag, 26. Oktober 2021

Smart-Home-Geräte haben viel zu erzählen! Oder: Warum ich meinem smarten Staubsaugroboter die Augen zukleben würde.

In einem Smart Home kann man die Temperatur aus der Ferne per App regulieren, der Kühlschrank warnt rechtzeitig vor dem Verderb von Lebensmitteln, Staubsauger-, Fensterreinigungs- und Rasenmäher-Roboter tun selbstständig ihre Arbeit, während man außer Haus ist. Am Abend kommt man in die frisch geputzte Wohnung zurück und kann es sich gutgehen lassen. Was aber, wenn diese smarten Geräte Daten über unsere Gewohnheiten sammeln und sie über das Internet an den Gerätehersteller senden. Was, wenn der die Daten (auch) Dritten zur Verfügung stellt? Genau das scheint die Vision von Colin Angle zu sein, einem der Gründer und CEO von iRobot, dem US-amerikanischen börsennotierten Hersteller von Staubsauger-Robotern wie dem Rooma. Schöne neue Smart-Home-Zeit?

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Demnächst in Navy CIS: L.A.: 

NCIS Supervisory Special Agent G. Callen und NCIS Special Agent Sam Hanna nutzen die Dunkelheit, um sich einem Haus zu nähern, in das Terroristen gerade einen Navy-Sicherheitsoffizier verschleppt haben. Die zugezogenen schweren Vorhänge verhindern jeden Blick ins Innere.

Callen flüsternd: "Wir müssen ihn da rausbekommen, bevor sie ihn foltern."

Hanna: "Ich frag Eric, ob er etwaige Smart-Home-Geräte hacken kann. Hier geht es um die nationale Sicherheit."

Computerexperte Eric Beale kurz darauf am Smartphone: "Kein Problem. Ich konnte den Staubsauger übernehmen, seine Wohnraumkarte habe ich euch gerade aufs Handy geschickt. Und ich kann den Saugroboter und seine Kamera dorthin richten, wo ihr sie braucht."

Ein Zukunftszenario?
Allzu weit sind wir von dieser Zukunft nicht entfernt. Die neuen smarten Haushaltsgeräte* können unser Leben vereinfachen, aber manche können (schon jetzt oder sehr bald) mehr, als man denkt. Und sie können ihre Informationen weitergeben. Ein paar Beispiele:

Smarte Fernsehgeräte hören mit!
Die neuen smarten Fernseher, die auch Computerfähigkeiten integriert und Schnittstellen zu anderen Geräten haben und dazu noch ans Internet angeschlossen sind, bieten viele neue Möglichkeiten. Allerdings: Während man als TV-Konsument der alten Geräte weitgehend anonym blieb, können diese Geräte Daten sammeln, die (teilweise) Personen/Haushalten zugeordnet werden können. Bei eingeschalteter Sprachsteuerung können sie sogar zum Spion im Wohn- und Schlafzimmer werden.

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Der smarte Kühlschrank wacht und warnt – aber ist er auch diskret? 
Smarte Kühlschränke überwachen ihren Inhalt mittels Webcam, melden über eine App, wenn ein Verfallsdatum abläuft und schlagen Rezepte vor, um das noch rechtzeitig zu verhindern. Aber was ist, wenn Daten, die der Kühlschrank sammelt,  an die Krankenkasse gelangen, die feststellt, dass man Lebensmittel isst, die der Arzt verboten hat? Wird dann der Krankenkassenbeitrag erhöht?

Staubsaugroboter sammeln nicht nur Schmutz
Neue smarte Staubsauger, wie Roboterstaubsauger/Staubsaugroboter, kartieren mit Hilfe von Sensoren und Kameras die Wohnung, die sie sauber halten sollen. Das tun sie nicht nur, damit sie Hindernisse besser umfahren können: Mit Internetanbindung können sie die Daten und Karten an den Hersteller und/oder an Dritte weiterreichen. Die Daten können dazu genutzt werden, auf den Nutzer zugeschnittene Angebote zu unterbreiten oder aber um die Einstellungen anderer Smart-Home-Geräte zu optimieren (Licht- und Temperaturregelung, Lautsprechereinstellungen). Vielleicht bestellt der Staubsauger nur ein paar Möbelkataloge, wenn er die Freiflächen zu groß findet, vielleicht ist er der Zugang Big Brothers in den privaten Bereich des Bürgers. Investoren und vermutlich auch Unternehmen wie Amazon, Apple und Alphabet/Google dürften jedenfalls von der Neuerung begeistert sein – sie arbeiten selbst mit Hochdruck an ihren auf Künstlicher Intelligenz basierenden Sprachassistenten, um sie als immer intelligentere Schnittstellen zu den vielen smarten Geräten im Haus in Stellung zu bringen. Mit Unterstützung von Data-Management-Plattformen (DMP) werden die Daten dann für das datenbasierte Marketing und moderne Methoden wie Retargeting fit gemacht.

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Smart Home
In einem Smart Home* – sei es nun ein Haus oder eine Wohnung – enthält die Haustechnik und/oder Haushaltsgeräte zusätzliche (Computer- und Internet-)Fähigkeiten. Diese smarten Geräte können mittels integrierten Kameras und Sensoren Daten sammeln, diese über das Internet verschicken, sie (in der Cloud) verarbeiten (lassen), anderen zur Verfügung stellen und/oder Handlungen anstoßen. Die Geräte  können miteinander vernetzt sein und meist auch ferngesteuert werden.
Weitere Stichworte in dem Zusammenhang: Künstliche Intelligenz, KI (Artificial Intelligenz, AI), Internet of Things (IoT), Internet of Autonomous Things (IoAT).


Der Kampf um die Daten
Daten sind wertvoll, aber wem gehören sie eigentlich oder wem sollten sie gehören? Der Person, der sie zugeordnet werden? Dem, der sie sammelt – beispielsweise dem asiatischen Gerätehersteller? Oder dem, der die Verwertung ermöglicht – vielleicht einem amerikanischen Konzern mit einer DMP?

Kann man, wenn man beim Kauf unbewusst oder unbekümmert das Kleingedruckte akzeptiert hat, jemals wieder die Hoheit über die eigenen Daten erlangen? Bekommt man Einsicht, was bereits an Daten in den Data-Management-Systemen enthalten ist und wer darauf zugreift? Hat man das Recht, die eigenen Daten ganz oder teilweise löschen zu lassen?

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Leider ist das neue Datenschutzgesetz, das bei uns gerade veraschiedet wurde, in der Hinsicht nicht sehr verbraucherfreundlich (siehe unten taz.de).

Und wie sicher sind smarte Geräte?
Alles, was ans Internet angeschlossen ist, kann mehr oder weniger aufwändig gehackt werden – Passwortlisten bei Kreditinstituten, private Rechner, Firmennetzwerke und manche Atomkraftwerke, also sehr wahrscheinlich auch jedes Haushaltsgerät mit Internetanschluss - und nicht nur von den laut TV-Serie Guten beim NCIS. Wer weiß, welche Geheimdienste welcher Regierungen sich ebenfalls Zugriff verschaffen können. Und dann sind da noch die ganz normalen Cyber-Kriminellen: Sie sammeln Daten und/oder Bilder und verkaufen sie oder nutzen sie zur Erpressung etc.

Wie geht es weiter? Ein Blick in die Glaskugel: Arche 357 - als die Roboter die Menschheit retteten (Science-Fiction-Kurzgeschichte)

Fazit
Bei Anschaffung eines smarten Gerätes für das eigene Smart Home* sollte man auf das Kleingedruckte im Vertrag und in der Gebrauchsanleitung achten, beispielsweise aufpassen, in was man einwilligt, wenn man eine bestimmte Funktion aktiviert beziehungsweise wenn man sie nicht deaktiviert. Manche Leute genieren sich vor dem eigenen Haustier und ziehen sich vor ihm nicht aus. Sie sollten sich besser vor Smart-Home-Geräten mit Kamera oder Sprachsteuerung in Acht nehmen. Genauso wie ich bei meinem Notebook die Kamera bei Nichtgebrauch zuklebe (wie Gerüchten zufolge auch Mark Zuckerberg), würde ich das auch beim smarten Staubsaugroboter tun - allerdings kann mich dann auch kein Staubsaugerdatenbank hackender Geheimdienst retten.

* Werbelink - wenn Sie den Werbepartner unverbindlich über diesen Link besuchen und dort etwas kaufen, erhalte ich unter Umständen eine kleine Provision.

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Sonntag, 29. März 2015

Lexoffice im Praxistest

Meine Erfahrungen mit Lexoffice, einem Online-Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm von Lexware für Existenzgründer, Kleinunternehmer und Selbstständige. (Sponsored Post) 

Getestet habe ich die Vollversion (Lexoffice Buchhaltung & EÜR) mit einem Notebook, aber es gibt die Lexoffice iPad-App und Scan Apps kostenlos/inklusive.

Büroarbeit webbasiert und ohne Vorkenntnisse

Bei Lexoffice muss man keine Software zeitaufwendig herunterladen und installieren, denn diese Büromanagement- und Buchhaltungssoftware ist webbasiert und man kann von überall, wo man Internetzugang hat, auf sie zugreifen. Man benötigt auch so gut wie keine Buchhaltungskenntnisse - nur die eigene Steuernummer sollte man kennen und wissen, ob man Netto- oder Bruttopreise auf den Belegen haben will oder ob man umsatzsteuerbefreit ist. Als Kontenrahmen kann man bei den Einstellungen SKR03 (Prozessgliederungsprinzip) oder SKR04 (Abschlussgliederungsprinzip) wählen und jederzeit mit einem Klick hin und her wechseln.

Jeder kann die Software testen

Ich habe mich bei Lexoffice.de online zum Testen angemeldet, dazu E-Mail, Passwort, PW-Wiederholung, Name, Vorname, Firmenname angegeben und den Datenschutzbestimmungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Ich erhielt eine Mail, bestätigte den Testzugang mit einem Klick und schon stand mir der volle Funktionsumfang zum Testen zu Verfügung. Ich brauchte mich nur noch einloggen und konnte sofort loslegen. Nutzen kann ich Lexoffice von zuhause aus oder von unterwegs.

Besonders positiv aufgefallen ist mir, dass das Abo nach den 30 Tagen Testzeit endet, ohne dass man kündigen muss. Hier gibt es keine Abofalle! Am Ende der Testphase wird man gefragt, ob man die Software kostenpflichtig weiternutzen möchte oder nicht.

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Die ersten Schritte

Startbildschirm zum sofortigen Loslegen
Lexoffice ist sehr intuitiv. Wer auf langatmige Einführungen verzichten kann, ist bei Lexoffice richtig. Entweder folgt man den Anweisungen, die im Feld Übersicht, rechts im Dashboard, stehen, nämlich die Firmendaten vervollständigen, den Account mit einem Bankkonto verbinden und das Druck-Layout festlegen, oder man guckt einfach mal, was sich hinter jedem Punkt und Symbol in der Menüleiste des Start-Bildschirms verbirgt und legt dann los.

Wer es ganz eilig hat, spart sich die Einarbeitung ganz - jedenfalls, nachdem er/sie die Firmendaten und die Allgemeinen Einstellungen ausgefüllt hat: Ein Kunde benötigt dringend ein Angebot? Einfach in der Menüleiste auf Belege klicken. Mit Klick auf die grüne Schaltfläche +Neuer Beleg ein Menü öffnen, dort Angebot wählen. Es folgt die Aufforderung, einen Kunden auszuwählen. Bei Klick auf den Pfeil nach unten öffnet sich eine Auswahlliste und auch die Option Neuer Kunde. Mit ein paar Angaben ist der Kunde angelegt (wichtig: Nummernkreise für die Kundennummern, siehe weiter unten). Und während Sie die Positionen im Angebot ausfüllen, legen Sie die Produkte beziehungsweise Services an.

Entsprechend geht das auch, wenn man gleich einen Lieferschein oder eine Rechnung ausstellen möchte, ohne dass bereits der Ablaufschritt davor vorhanden ist. Wenn es nämlich bereits einen Auftrag gibt, kann man daraus ganz einfach die Folge-Belege wie Lieferschein, Rechnung etc. generieren.

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Eine weitere Möglichkeit, sofort einen Beleg anzufertigen, ist das grüne Feld Neue Rechnung rechts im Startfenster. Bei Klick auf den kleinen Pfeil nach unten, werden Neues Angebot, Neue Auftragsbestätigung, Neuer Lieferschein etc. angezeigt (siehe Bild oben).

Wichtige Zugangspunkte
Ich habe erst einmal geguckt, was sich hinter jedem Menüpunkt in der Menüleiste oben im Fenster verbirgt. Sehr wichtig ist das Zahnräder/Einstellungssymbol auf der rechten Seite: Dort kann man die Firmendaten bearbeiten, allgemeine Einstellungen vornehmen und Formulare gestalten.

Hilfe findet man in der Wissensdatenbank. Dort hin kommt man durch Klick auf die orangefarbene Hilfe-Schaltfläche in der Menüleiste. Im Hilfefenster kann man auch Fragen stellen und Feedback geben. Gibt man beispielsweise rechts im Kontaktformular bei Betreff ein Thema ein, dann werden links die dazugehörigen Themen aus der Wissensdatenbank und dem Feedback aufgelistet. Ist nichts dabei, was die Frage beantwortet, füllt man rechts im Kontaktformular auch das Feld Wie können wir Ihnen helfen aus, hängt eventuell eine Datei an, ändert eventuell die E-Mail-Adresse und verschickt die Nachricht mit Nachricht senden.

Lexoffice Hilfe: Wissensdatenbank, Feedback und Kontakt

Wichtig, bevor man erste Belege erstellt:

Nummernkreise
Man sollte sicher sein, dass sich die Nummern für Kunden, Lieferanten etc. in den geforderten Nummernkreisen befinden und dass die Nummern korrekt sind, denn sobald beispielsweise ein Beleg für einen Kunden (Angebot, Lieferschein, Rechnung o. ä.) erstellt und gedruckt wurde, kann man die Kundennummer nicht mehr ändern.

Die Nummernkreise geben an, in welchem Nummernbereich Kundennummern, Lieferantennummern etc. liegen sollen.
Vorlagen-Layouts anpassen
Die Vorlagen-Layouts kann man bei den Einstellungen unter dem Reiter Drucken anpassen. Man hat die Wahl unter vier verschiedenen Designs, kann sein eigenes Firmenlogo hochladen (maximal 2 MB und 800 x 230 Pixel), und man kann ein eigenes Briefpapier gestalten. Für Letzteres lädt man die Lexoffice-Vorlage herunter, bearbeitet sie, speichert sie als PDF ab und lädt sie dann wieder hoch. Man muss am Ende nur kontrollieren, ob alles, was man braucht, enthalten ist (Bankverbindung, Zahlungskonditionen, Steuernummer, etc.) - entweder seitens der eigenen Vorlage oder durch das Drucken des Beleges!

Belegvorlagen gestalten
Daten importieren
Wer schon mit einem anderen System gearbeitet hat, der hat bereits Kunden- und Produktdaten angelegt, vielleicht sogar schon Buchungen vorgenommen. Da möchte man nicht wieder von vorne anfangen, sondern Vorhandenes möglichst schnell und einfach in Lexoffice importieren. Das Prinzip ist in der Regel folgendermaßen: Die Daten müssen vom alten System exportiert und dann in das neue System importiert werden. Da ich vor Kurzem Lexware büro easy getestet habe, versuchte ich, die dort angelegten Daten in Lexoffice zu importieren. Lexware büro easy lässt zu, Listen zu exportieren - im Format IIF. Die IIF-Dateien kann man dann mit Excel o. ä. öffnen, den Erfordernissen für den Import in Lexoffice anpassen, als CSV-Datei abspeichern und dann importieren.

Beim Import in Lexoffice ist auf die Reihenfolge der Spalten, die fünfstelligen Kundennummern zwischen 10000 und 69999, die Landangaben nach ISO-Norm 3166-1 und einiges mehr zu achten. Zwar sind die Vorgaben in der Lexoffice-Hilfe schnell zu finden und eine Anleitungs-PDF wird auch beim Aufruf der Funktion Kontakte > Kontakte importieren angeboten, dennoch fand ich das Verfahren aufwendiger als erwartet. Aber es funktioniert: Auf diese Weise lassen sich Kunden, Services und Produkte importieren, Buchungen jedoch nicht.

EÜR mit einem Klick

EÜR steht für Einnahmen-Überschussrechnung. Mit einem Klick auf Buchhaltung in der Menüleiste, dann auf Einnahmen-Überschussrechnung, erstellt Lexoffice die Einnahmen-Überschussrechnung. Die ist natürlich nur dann aussagekräftig und verwertbar, wenn man lückenlos alles über Lexoffice verbucht. Man kann nur eine EÜR pro Account erstellen. Da ich neben freiberuflicher Tätigkeit auch ein Gewerbe für meine werbefinanzierten Einnahmen führen und dafür eine extra EÜR erstellen muss, müsste ich wohl zwei Abos buchen, eines für die freiberuflichen Einnahmen und Ausgaben und ein weiteres für gewerbliche Aktivitäten.

Die verschiedenen Lexoffice-Varianten

Wen die Funktionen überzeugen, der kann sein Testabo auch schon vor Ablauf der Testphase in ein kostenpflichtiges Abo umwandeln (Einstellungen-Symbol > Account: Zum Kauf). Je nachdem, welche der möglichen Features der Software man nutzen möchte, kostet ein Abo zwischen 4,90 und 12,90 Euro/Monat zuzüglich Mehrwertsteuer. Es gibt keine Mindestlaufzeit und man kann flexibel zwischen den Versionen wechseln und auch jederzeit kündigen (Kündigungsfrist 30 Tage). Eine detaillierte Übersicht über die Funktionen bei jedem Abomodell findet man beim Produktvergleich der Lexoffice Varianten.

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Fazit: Praxistest sehr gut bestanden

Ich finde die Benutzung von Lexoffice sehr einfach und intuitiv. Mir gefällt die einfache und schnörkellose Oberfläche und Abwicklung. Ich kann mit diesem Online-Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm alles machen, was mir als freie Texterin/Autorin/Bloggerin wichtig ist - jederzeit, auch von unterwegs und mobil. Wunderbar, wie einfach man eine EÜR erstellen kann, wenn man alle Geschäftsvorgänge über die Lexoffice-Oberfläche verbucht. Für meine zusätzlichen gewerblichen Umsätze müsste ich mir allerdings ein zweites Abo zulegen, das wird dann natürlich auch doppelt so teurer - das muss ich mir noch überlegen.

Sehr erfreulich finde ich die Exportfunktion für Listen von Eingangs- und Ausgangsbelegen (zu finden hinter dem Einstellungen-Symbol in der Menüleiste) - ich würde mir allerdings wünschen, man könnte Kundenlisten, Lieferantenlisten und anderes einfacher importieren und diese dann auch für weitere Berechnungen wieder exportieren.

Sehr schön auch, dass man über die Hilfe jederzeit auch Feedback und Funktionswünsche absetzen kann, die meinem Eindruck nach wirklich ernst genommen und umgesetzt werden.

Meinen Praxistest hat Lexoffice sehr gut bestanden. Ich finde die Büro-/Buchführungsanwendung für Gründer, Freiberufler und Kleinunternehmen empfehlenswert. Und da ein Test nichts kostet, kann man eigentlich nichts falsch machen, wenn man sie einfach mal ausprobiert.

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