Freitag, 14. August 2015

Ad Blocking stark zunehmend - Zeit zum Umdenken

2015 wird Ad Blocking (das Verhindern von Werbeanzeigen durch eine Werbeblocker-Software) die Publisher 22 Milliarden US-Dollar an Einnahmen kosten, so schreibt das Pagefair Team in seinem Blog. Das ist viel Geld, das Bloggern, Journalisten und Unternehmen, die Informationen, Unterhaltung und andere Inhalte veröffentlichen und dies mit Werbung finanzieren, fehlt. 

In den letzten 12 Monaten sei das Ad Blocking weltweit um 41 Prozent gestiegen. In Deutschland liege die Ad-Blocking-Verbreitung bei 25 Prozent. (Kein Wunder also, dass meine Werbeeinnahmen sinken, obwohl sich meine Besucherzahlen positiv entwickeln.) Vor allem unter den Nutzern des Google-Chrome-Browsers nahmen die Ad-Blocker-Verwender zu, weil sich die entsprechenden Erweiterungen besonders leicht installieren lassen.

Warum nutzen Menschen Ad-Blocker-Software?

Da gibt es einerseits die, die von Werbung grundsätzlich genervt sind und sich das Recht nehmen, die aufgerufene Webseite mittels ihrer Browser-Erweiterung zu verändern und die Inhalte von der Werbung "zu befreien". Einige machen sich nicht weiter einen Kopf darum, wovon die Publisher der ansonsten kostenlosen Angebote dann leben sollen, andere entwickeln Philosophien, warum für sie im Internet sowieso alles kostenlos sein sollte. Auf ihre Gründe angesprochen, gibt es bei einigen wenigen Nutzern durchaus nachvollziehbare Argumente gegen Werbung, wie sie aktuell modern ist:
  • Werbung sei oft zu penetrant
    Anzeigen schieben sich über die Inhalte oder es öffnen sich ungefragt zusätzliche Fenster
  • man wolle das Tracking und Datensammeln der Advertiser verhindern 
  • Malvertising
    Schadsoftware im Advertising Code nicht ausgeschlossen
  • schnellerer Seitenaufbau ohne Werbung

Warum die Ad-Blocker-Argumente bei mir nicht zünden

Zugegeben: Es gibt nervige Webseiten mit Pop-up-, Pop-under- und was weiß ich für Anzeigen -, aber niemand muss sie besuchen! Man kann nach einem anderen nutzerfreundlicheren Informationsanbieter suchen.

Ich persönlich sehe eine öffentlich zugängliche Webseite, so wie sie ist, als ein Angebot an mögliche Besucher, das sie annehmen (nutzen) können oder eben nicht. Zum "Vertrag" gehört: Inhalt gegen das Werbung-aushalten (alternativ gibt es Webseiten mit Bezahlschranke und solche, die komplett kostenlos und ohne Werbung sind). Wenn eine Seite nach meinem Geschmack zu viel nervige Werbung enthält oder mir das Verhältnis von Werbung zu Inhalt/dessen Qualität nicht passt, dann habe ich die Freiheit, diese Seite nicht mehr zu besuchen beziehungsweise sie zu verlassen.

Warum ich meinen Pop-up-Blocker deaktiviert habe

Ich muss zugeben: Bis vor kurzem hatte ich auch in einem meiner Browser den integrierten Pop-up-Blocker aktiviert, denn ich war bei Recherchen mehrere Male auf Webseiten gelandet, die mit jedem Fenster, das ich schloss, einfach ein neues öffneten - es war wie eine Entmündigung. Tatsächlich habe ich in solchen Situationen aus Panik, ich könnte mir Malware eingefangen haben, den Rechner ausgeschaltet. Doch waren solche Erlebnisse sehr seltene Ausnahmen - Webpublisher, die so etwas programmieren (lassen), sind nicht seriös. Ich weiß auch nicht, ob Ad-Blocker- oder Pop-up-Blocker-Software tatsächlich vor Malvertising schützen, denn solche Software enthält meist eine Whitelist mit Firmen, die dafür bezahlen, darin gelistet und nicht ausgeblendet zu werden - so viel auch zur Fairness und "Sauberkeit".

Nach reichlichem Überlegen über die Ad-Blocking-Situation und die Nachteile für die Inhalteproduzenten und Publisher habe ich auch die Pop-up-Blocker wieder deaktiviert. Ich habe mich dafür entschieden, für Inhalte zu bezahlen - wenn sich eine Webseite über Werbung finanziert, indem ich mich von deren Werbung bespaßen lasse. Oder eben nicht: Seiten, die mir durch nervige Features wie übertriebene Werbung oder inhalteüberdeckende Aufforderungen, sie zu liken, den Newsletter zu abonnieren und anderes mehr, unangenehm auffallen, nicht mehr zu besuchen. Ich verfahre so, weil ich nur das fair finde.

Besucher, die Ad Blocker nutzen, verbannen?

Ad-Blocker-Nutzer kann man zwar mit etwas Code von seinen Webseiten verbannen - entsprechende Anleitungen findet man im Internet - , aber dadurch schadet man auch sich selbst, denn man reduziert seine Reichweite mit weiteren negativen Konsequenzen für die eigene Website. Und nicht jeder Nutzer von Ad-Blockern ist sich der Folgen seines Tuns bewusst und sollte vor den Kopf gestoßen werden beziehungsweise hat er/sie möglicherweise eine nachvollziehbare Abneigung gegen das Tracken und all die tollen Features der schönen neuen Online-Werbewelt. Als Webseitenbetreiber oder Blogger kann man ansonsten nur höflich auf alternative Möglichkeiten der Unterstützung des Autors/Publishers hinweisen - wobei es leider immer noch problematisch ist, Kleinstbeträge für einzelne Blogbeiträge bezahlen/spenden zu lassen (Micropayment/Mikrobezahlung) - nicht jeder hat Flattr.

Treibt die Werbeindustrie unsere Besucher mit personalisierter (Retargeting-)Werbung zum Ad Blocking?

Angesichts der zunehmenden Ad-Blocker-Verwender sollten sich Advertiser und Online-Werbeindustrie im Interesse aller fragen, ob man nicht einen Gang zurückschalten sollte und Publishern auch wieder herkömmliche statische Werbung (simple Grafik-Banner mit einfachem Link) zur Verfügung stellt. Besonders die personalisierte/Retargeting-Werbung empfinden viele als nervig - Publisher, weil sie keine Kontrolle haben, was auf ihrer Webseite eingeblendet wird (ich bevorzuge beispielsweise hochwertige, zu meinem jeweiligen Thema passende Werbung) und wie lang die Ladezeit ist, und Online-Nutzer, weil sie genervt sind, wochenlang auf allen Webseiten die Unterwäsche gezeigt zu bekommen, die sie längst gekauft haben - daran hapert die Retargeting-Werbung nämlich: Sie bekommt nicht mit, wenn der Einkauf bereits erledigt ist und zeigt die Produkte wochenlang immer wieder, die man sich einmal - vielleicht nur aus Recherchegründen - angeguckt hat. Ganz abgesehen davon, dass man sich und sein Privatleben permanent verfolgt und ausspioniert fühlt.

Ich denke schon, dass sich die Werbeindustrie fragen sollte, ob sie nicht zu einseitig denkt, wenn sie Tracking und Personalisierung der Werbeeinblendungen immer stärker vorantreibt und die werbetreibenden Unternehmen mit Versprechen der Zielgruppengenauigkeit lockt. Was nutzt es, wenn die Werbung zielgenau ist, aber sie von allen weggeblockt wird - gerade auf mobilen Geräten auch, weil der Datentransfer kostet? Es kann nicht in ihrem Interesse sein, wenn wir Publisher unsere Blogs und Webseiten aufgeben oder anders monetarisieren - beispielsweise über Content Marketing, also Sponsored Posts/bezahlte Blogartikel, über Micropayment oder anderes, um uns unsere Arbeit leisten zu können. Aber welche Alternativen haben wir sonst?

Quelle (Zahlen und Grafik) 

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Mittwoch, 3. Juni 2015

Wie man aus Einzelbildern ein Video anfertigt

Wer YouTube als Sendemedium nutzen möchte, aber keinen Film drehen kann oder will, kann Videos aus Bildern erstellen. Das macht beispielsweise Sinn bei Schritt-für-Schritt-Anleitungen oder zur Dokumentation von Entwicklungen. Voraussetzung ist, dass man die Schritte im Bild festgehalten hatte. 

Eine einfache Möglichkeit, wie man aus einzelnen Bildern ein Video erstellen kann, habe ich bei Windows Movie Maker: Videos aus Bildern anfertigen - z. B. für YouTube gezeigt. Dort habe ich als einziges Werkzeug den Windows Live Movie Maker verwendet. Dieses Mal bin ich einen anderen Weg gegangen, der zwar einen zusätzlichen Schritt beinhaltet, aber genauso einfach und schnell ist - vor allem, wenn man eine Vorlage erstellt hat, die man auch für weitere Videos nutzen kann.

So sieht das Endergebnis aus:

Dies sind die Arbeitsschritte:
  1. Animations-Erstellung mit Scratch (scratch.mit.edu
  2. Aufzeichnung der Scratch-Animation mit dem Camtasia Rekorder und Produzieren als MP4 mit Camtasia Studio (Download bei TechSmith, auch als kostenlose Testversion) 
  3. Hochladen von YouTube aus 
Zwei Beispiele:
Zu I.
Animations-Erstellung mit Scratch
Scratch ist ein Online-Werkzeug, mit dem man Spiele und Animationen erstellen kann. Schon Kinder können mit Scratch das Prinzip des Programmierens lernen. Um mit Scratch zu arbeiten, muss man sich nur bei scratch.mit.edu ein Konto einrichten. Danach geht man folgendermaßen vor:
  1. Klicken Sie auf Meine Sachen im Menü unter Ihrem Kontonamen (rechts oben, Menü öffnet sich bei Klick auf den kleinen Pfeil nach unten).
  1. Klicken Sie auf +Neues Projekt anlegen. 
  2. Klicken Sie auf Schau hinein
  3. Nun können Sie Ihr erstes Projekt erstellen. Mit den Hilfen und Beispielen (man kann in jedes öffentliche Projekt hineinschauen) kann man sich in Scratch einarbeiten. 
Ich habe mehrere Bühnenbilder, je eines für jeden Schritt, angelegt.

Die Bühnenbilder können in den Vektormodus gesetzt und positioniert werden.
Die Bühnenbilder werden jeweils von einer Message aktiviert.

Klickt man den Reiter Skripte, kann man rechts den Code eingeben/lesen - in diesem Fall den Bühnenbilder-Code. Ein Bühnenbild wird während der Animation angezeigt, wenn es eine bestimmte Message "hört".
Die Messages werden von einer Figur (hier: der Kopf der erzählenden Frau), an die ich das Haupt-Skript gebunden habe, jeweils an alle versendet, aber nur ein Bühnenbild fühlt sich angesprochen (siehe oben).

Im Hauptskript ist der größte Teil des Ablaufs der Animation festgelegt.
Der Schmetterling hat zwei eigene Skripte - eines, das seine normale Position zu Anfang festlegt, und am Ende eines für das Herabsinken und die URL-Anzeige in der Sprechblase.

Zum Schluss übernimmt die Figur Schmetterling das Geschehen.
Zu II.
Aufzeichnen und Produzieren
Man kann sein Spiel oder die Animation bei Scratch veröffentlichen (auf Veröffentlichen rechts oben klicken) und auch auf seinem Rechner (als Datei mit der Extension .sb2) speichern, aber wenn man eine normale Video-Datei, beispielsweise für YouTube, benötigt, muss man sein Scratch-Projekt während des Ablaufs aufzeichnen.

Man braucht also eine Software, die die Scratch-Animation im Bildschirmfenster beim Abspielen „abfilmt“ und mit der man das Video in einem brauchbaren Format produzieren (erzeugen und abspeichern) kann. Geeignet ist beispielsweise Camtasia Studio (inklusive Camtasia Rekorder) von TechSmith.
  1. Camtasia Studio installieren. 
  2. Um die Scratch-Animation aufzuzeichnen, klickt man bei Scratch von seiner Projektbearbeitungsoberfläche aus auf Zeige Projektseite. Die Projektseite wird geöffnet. Links sieht man das Start-Standbild, rechts sind Felder zum Ausfüllen (optional). 
  3. Alle anderen Fenster auf dem Rechner schließen. 
  4. Zum Öffnen des Camtasia Rekorders auf einem Windows Rechner Start > Camtasia Studio > Record the Screen klicken. Der Rekorder öffnet sich und legt einen Selektionsrahmen auf das geöffnete Scratch-Fenster.
  5. Im Feld Recorded inputs sowohl Audio off als auch Webcam off einstellen (wenn man weder Webcam-Bild noch Ton aufzeichnen möchte). 
  6. Den Selektionsrahmen des Rekorders durch Ziehen und Schieben anpassen, so dass nur die Animation selektiert ist. 
  7. Im Scratch-Projektfenster auf den roten Punkt (rechts oberhalb des Standbildes) klicken, damit das Startbild gezeigt wird. 
  8. Auf der Rekorderoberfläche rec anklicken und im Scratch-Projektfenster die Animation mit einem Klick auf die grüne Fahne (rechts oberhalb des Standbildes) starten.
    Erläuterung: Da mein Hauptskript mit dem Baustein Wenn grüne Fahne angeklickt beginnt, wird meine Animation durch den Klick auf die grüne Fahne gestartet. 
  9. Ist das Ende der Animation erreicht, wartet man eventuell noch einige Sekunden und beendet dann mit F10 der Computer-Tastatur die Rekorder-Aufzeichnung. Der Rekorder zeigt dann automatisch eine Vorschau der Aufzeichnung.
  10. Im Rekorder Save and Edit klicken und einen Dateinamen eingeben (.trec). Den Rekorder kann man nun schließen. Es öffnet sich ein Camtasia Evaluation Fenster, in dem man noch einmal angibt/bestätigt, ob man Camtasia nur evaluieren (kostenlos testen) will oder gekauft hat. Dann öffnet sich Camtasia Studio und links in der Clip Bin ist das Symbol für die eben getätigte Aufzeichnung zu sehen.
  11. Auf das Symbol für die Aufzeichnung klicken, danach File > Save Project
  12. Noch einmal auf das Symbol für die eben getätigte Aufzeichnung klicken, die Maus gedrückt halten und das Symbol nach unten in die Timeline (rechts neben Track 1) ziehen.
Das Video kann erst bearbeitet oder produziert werden, wenn man es von der Clip Bin (oben links) in die Timeline (rechts neben Track 1) gezogen und dadurch zur Bearbeitung aktiviert hat. (Das Symbol bleibt in der Clip Bin erhalten).
  1. Wer will, kann das Video bearbeiten, beispielsweise Ton aufzeichnen. 
  2. Auf Produce and share klicken.
    Es öffnet sich ein Fenster Production Wizard, in welchem man das Format wählen kann. Anschließend Weiter und danach zweimal Fertig stellen klicken. 
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Zu III.
Hochladen zu YouTube
Dazu muss man sich als erstes ein Konto bei YouTube einrichten und sich einloggen. Das Hochladen ist ganz einfach.
  1. Bei YouTube auf Hochladen (rechts oben) klicken. 
  2. Im nächsten Fenster auf Dateien für Upload auswählen klicken und die entsprechende Datei (z. B. dateiname.mp4) im Camtasia Ordner (bei mir beispielsweise unter C:\Users\meinusername\Documents\Camtasia Studio\) wählen, dann auf Öffnen klicken.
    YouTube lädt nun die Datei hoch. Nun braucht man bei YouTube nur die zur Datei gehörenden Felder unterhalb der verschiedenen Register/Reiter ausfüllen und dann auf Veröffentlichen klicken. 
YouTube bietet außerdem die Möglichkeit, das Video zu optimieren, mit Musik zu untermalen und/oder über Werbung mit dem Video Geld zu verdienen (Achtung: Wer monetarisieren wählt, muss seinen Google-Adsense-Acount noch mit YouTube verknüpfen, sonst bekommt man nichts. Anleitung bei YouTube).

Fazit: Die Tool-Kombination Scratch + Camtasia Studio eignet sich sehr gut für die Erstellung von Videos aus Einzelbildern - beispielsweise für die Veröffentlichung bei YouTube. Sind die Videos einmal bei YouTube hochgeladen, kann man sie dort nicht nur verlinken, sondern über das so genannte Embedding auch auf Webseiten einbinden (wenn man das nicht deaktiviert hat).

Bei YouTube gibt es eine Schnellanleitung für das Anfertigen eines Videos mit Scratch und Camtasia Studio/Making-of "Erbsen-Grünkraut anbauen" als Video.

Dienstag, 31. März 2015

Hilfe bei (Wettbewerber) Abmahnung

Wer schon einmal eine Abmahnung erhalten hat, weiß, wie einem plötzlich die Hände zittern und wie aufgeregt man wird, wenn man seinen eigenen Namen auf einer Abmahnung liest - auch wenn man sicher ist, nichts falsch gemacht zu haben.

Wer aufgeregt ist, macht Fehler, nämlich wird sofort aktiv, ruft beim Abmahner oder dessen Anwalt an oder schimpft per E-Mail - und gibt dabei unter Umständen Dinge preis, die dann ein Jurist später nicht mehr zurückholen kann.

Besser ist es, sofort juristischen Beistand bei jemandem zu suchen, der sich mit Abmahnungen auskennt. Als Mitglied des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV) habe ich das Glück, mich an die Justiziare des BJV wenden zu können, wenn eine Abmahnung etwas mit meiner journalistischen Tätigkeit zu tun hat. Den entsprechenden Rechtsberatungsservice für Mitglieder gibt es auch beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV), Deutschen Medienverband (DMV), Deutscher Presse Verband (DPV) und anderen Verbänden.

Wer von einem Wettbewerber wegen eines (angeblichen) Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt wird, kann in Bayern auch die Einigungsstelle der Industrie und Handelskammer (IHK, www.einigungsstelle.org) in Anspruch nehmen. Seit 1909 gibt es diese unabhängige und gebührenfreie Gütestelle für Streitigkeiten aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Einigung wird oft nach nur einem außergerichtlichen, nicht-öffentlichen Verhandlungstermin erzielt. Die Verhandlung wird von einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt hat, sowie zwei Beisitzern aus der Wirtschaft durchgeführt. Nicht jede Abmahnung kann abgewehrt werden: Wurde der Verstoß tatsächlich begangen, muss der Abgemahnte die Kosten des Antragstellers tragen. Und Vorsicht: Wird man zu einem Einigungstermin geladen, darf man nicht einfach unentschuldigt fernbleiben - dafür kann ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Einigungsstellen gibt es auch bei anderen Industrie- und Handelskammern, beispielsweise in Köln, Frankfurt am Main, Erfurt, Reutlingen, Hochrhein-Bodensee,  Mittleres Ruhrgebiet etc. - einfach eine Suchmaschine benutzen und nach "IHK Einigungsstelle <Ortsname>" suchen.

PS: Weitere Erfahrungen und Tipps von/für Existenzgründer, kleine Unternehmen, Freiberufler/Selbstständige sind herzlich willkommen.