Content Marketing, auch Native Advertising genannt, ist "in" - ein Glück für Blogger und Blogbetreiber. Doch es gibt einiges zu beachten.
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Ein Produkttest gegen Bezahlung muss gekennzeichnet
werden.
Auch die Überlassung des Produkts ist eine
Form der Bezahlung. |
Statt Werbeflächen für Banner zu buchen, die Internetnutzer oft genug per
Ad-Blocker-Software oder durch Nichtbeachten ausblenden, versuchen Marken und Unternehmen sich über interessante Inhalte ins Gespräch zu bringen oder zumindest besser wahrgenommen zu werden.
Solche Inhalte können informativ, beratend oder unterhaltend sein. Sie werden als Texte, Grafiken, Videos, Podcasts und Kombinationen daraus aufbereitet und veröffentlicht.
Aufhänger für diese Inhalte können aktuelle Ereignisse, die Jahreszeit (Frühjahrsputz, alles neu macht der Mai), Feiertage, eine bestimmte Saison (Karneval, Pflanzzeit, Erntezeit, Badewetter), eine Produktneuheit, ein Produkttest und vieles andere sein.
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Um möglichst viele Mitglieder der angepeilten Zielgruppe zu erreichen, werden Inhalte nicht nur im eigenen Unternehmensblog und in den sozialen Netzwerken, sondern auch in thematisch und zielgruppenmäßig passenden fremden Blogs veröffentlicht - vorausgesetzt, der andere Blogbetreiber macht mit.
Für Blogger oder Blogbetreiber, die
mit dem Blog Geld verdienen möchten/müssen, können bezahlte Blogartikel eine interessante Einnahmequelle sein. Als Bezahlung für einen Blogartikel gilt übrigens nicht nur Bares, auch die Überlassung eines Produkts ist eine Form der Bezahlung. Das Gleiche trifft übrigens auch für Vlogger, Videokünstler und andere Video-Publisher auf der Videoplattform YouTube (YouTuber, YouTube Creator) und andere zu.
Influencer und Influencerinnen
Blogger, Vlogger und andere Content Creators, die viele Leser, Zuschauer, Abonnenten und Fans haben und einen Einfluss auf sie ausüben, werden von der Auftraggeber-/Vermarktungsseite inzwischen "Influencer" genannt und für zielgruppengerechtes Online-Marketing als MarkenbotschafterInnen genutzt. Tatsächlich werden die Blogger-/Vlogger-Relations für Unternehmen immer wichtiger.
InfluencerInnen werden nicht nur durch ihre Veröffentlichungen zu einflussreichen Vorbildern, sie müssen auch ihre eigene Marke pflegen und für zunehmende Bekanntheit sorgen. weshalb sie zusätzlich über andere Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, Twitch, Pinterest & Co, mit ihren Anhängern kommunizieren. Außerdem gehen sie zu Veranstaltungen wie die VideoDays in Köln, zu den Comic Cons und zu anderen Conventions und Fanfesten ("Meet and greets"), um sich zu zeigen, ihren Fans Autogramme zu geben und für Selfies zur Verfügung zu stehen.
Sponsor-Posts und Sponsored Posts
Bezahlte Blogartikel werden im Auftrag eines Unternehmens oder dessen Agentur geschrieben und im Blog veröffentlicht. Die Inhalte und Sprache sind nicht werblich, sondern entsprechen eher dem Stil von informativen Presseartikeln zu einem Thema. Auf Englisch heißen solche bezahlten Blogartikel "Sponsored Posts".
Oft wird von den Auftraggebenden aber auch angeboten, fertige Blogartikel zur Veröffentlichung zu stellen - dies sind dann "Sponsor-Posts" (Artikel des Sponsors, Gastartikel-Veröffentlichung gegen Bezahlung etc.). Sponsor-Posts gehören zum "Native Advertising" - der Werbung im "heimischen" Umfeld, also mitten im Informationsteil, der ansonsten von JournalistInnen/BloggerInnen und der Redaktion geschrieben und aufbereitet wird. Sie entsprechen in etwa dem Advertorial in Zeitungen.
Transparenz ist ein Muss
Um die Bloglesenden nicht in die Irre zu führen und in den Verdacht von Schleichwerbung zu geraten, sollten bezahlte Blogartikel unbedingt als solche gekennzeichnet werden. Dazu eignen sich Zusätze wie "Anzeige", "Werbung", "Sponsor-Post" oder "Sponsored Post" am Anfang des bezahlten Blogartikels. Wer die englischen Bezeichnungen wählt, sollte sie (spätestens am Ende des Artikels) auch erläutern. Wer diese Information nur für Lesende, aber nicht für Suchmaschinen bereitstellen will, kann die Kennzeichnung über ein Bild einfügen.
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Trotz bezahlter Blogartikel authentisch bleiben
Damit der Blog für die eigene Zielgruppe relevant bleibt, sollte man die Werbepartner und Themen der bezahlten Blogartikel sorgfältig wählen. Die Qualität und die Anzahl der bezahlten Blogbeiträge im Verhältnis zu den "normalen" Veröffentlichungen sowie die Qualität der Auftraggeber/Werbepartner und wie sie zu den eigenen Lesern passen, sollte man immer im Auge haben.
Vor allem, wer gelieferte Blogartikel, also Sponsor-Posts, veröffentlicht, sollte hohe Ansprüche hinsichtlich der Qualität (Spaß, Informationswert etc.), Sprache (Grammatik, Rechtschreibung, Zielgruppenansprache) und der Einzigartigkeit der gelieferten Artikel stellen und das am besten schon in sein Angebot hineinschreiben.
Glaubwürdigkeit erhalten
Jeder Blogbetreiber, der sich zu einer Rezension oder einem Produkttest mit bezahltem Blogartikel bereit erklärt, wünscht sich, dass das Produkt gut ist, denn dann macht das Testen und Schreiben richtig Spaß. Das hat gar nichts mit der Bezahlung zu tun, sondern damit, dass man sich als Blogbetreiber gute Unternehmen und angesehene Marken als Werbepartner wünscht.
Andererseits darf man nicht unkritisch sein, sondern muss tatsächlich objektiv testen und bewerten, damit die eigene Glaubwürdigkeit erhalten bleibt.
Wenn der Test ergibt, dass das Produkt nach der persönlichen Erfahrung völlig unbrauchbar ist, ist man natürlich enttäuscht. In so einem Fall kann man dem Werbepartner anbieten, auf den Blogartikel zu verzichten, da er zu negativ ausfallen müsste. Da bezahlte Blogartikel meist im Voraus bezahlt werden - zumindest bei Neukunden -, sollte man schon im Angebot beschreiben, wie in so einem Fall vorgegangen wird (Aufwandsentschädigung).
Ist das Produkt nicht absolute Spitze, aber auch nicht völlig unbrauchbar, dann kann man - wenn man den Kunden behalten möchte - "konstruktiv schreiben", beispielsweise die positiven Merkmale nennen, aber auch - ein wenig in zweiter Reihe - die negativen. Zu lügen, also Merkmale positiv herausstellen, die nicht positiv sind, würde ich auf keinen Fall empfehlen, um die eigene Glaubwürdigkeit nicht zu gefährden. Und auf keinen Fall darf man die Kennzeichnung als bezahlter Artikel vergessen, siehe oben!
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